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01.06.2021 | 07:38 Uhr

Saarländische Linksfraktion weist Austrittsforderungen an Lafontaine zurück

Berlin (ots) - Auf die Aufforderung des saarländischen Linke-Landesvorstandes, Oskar Lafontaine solle die Partei verlassen, hat die Linksfraktion im Saarbrücker Landtag mit einer Erklärung reagiert. In dem Papier, das der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "nd.Der Tag" am Montag vorlag, wird dieses Ansinnen zurückgewiesen und scharfe Kritik am Landesvorstand sowie am Landesvorsitzenden Thomas Lutze geübt.

Lafontaine war von 2007 bis 2010 Bundesvorsitzender der Linken und führt bis heute die Landtagsfraktion der Partei, gehört also zu den sechs Unterzeichnern der nach Angaben des Fraktionssprechers einstimmig beschlossenen Erklärung. Unter ihnen sind auch die frühere Landeschefin Astrid Schramm, die ebenfalls zu Austritt und Mandatsniederlegung aufgefordert wurde, und Dennis Lander, der am Sonntag gegen Landeschef Lutze auf Platz 1 der Landesliste zur Bundestagswahl kandidieren will.

Die Fraktion kritisiert das Festhalten des Landesvorstands an der Kandidatur von Lutze für den Spitzenplatz, "obwohl gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung" laufe und die Gefahr bestehe, dass der Bundestagsabgeordnete während des Wahlkampfes "wegen Urkundenfälschung und anderer Vergehen angeklagt" werde. "Thomas Lutze ist auch nicht geeignet, Die Linke im Bundestag zu vertreten, weil er in zentralen Fragen mit der Politik der Partei nicht übereinstimmt", heißt es in der Erklärung weiter.

Mit der Austrittsforderung an Lafontaine, dem die Linke "den Einzug in den Bundestag und an der Saar ihre überdurchschnittlichen Wahlergebnisse" verdanke, habe sich "dieser Landesvorstand endgültig disqualifiziert", schreiben die Abgeordneten. Zudem werfen sie dem Gremium vor, die Mitgliederdatenbank der Saar-Linken "trotz zweimaliger Aufforderung des Bundesvorstandes, zuletzt Ende April" nicht "in Ordnung gebracht" zu haben. Auch aktuell gebe es Beschwerden, dass Stimmberechtigte nicht zur Versammlung für die Listenaufstellung zur Bundestagswahl nicht eingeladen worden seien.

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